Wird die Leihfrist überschritten, werden Mahngebühren fällig. In der ersten Woche ensteht pro Medium eine Gebühr von 1,00 €, in der zweiten Woche 5,00 € und in der dritten Woche 10,00 € (unter 18 Jahren die Hälfte). Eine Verlängerung über den Online-Katalog ist mit Ablauf der Leihfrist nicht mehr möglich. Sollten Sie einmal die Leihfrist um wenige Tage überschritten haben, dann ist das noch kein Problem! Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail und wir verlängern Ihre Medien - es sei denn, es liegt eine Vorbestellung durch einen anderen Leser vor.
Die Stadt Kronberg im Taunus verwendet Cookies, um das Internetangebot bestmöglich an die Bedürfnisse der Besucher anpassen zu können. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.